Allgemeine Geschäftsbedingungen

Freizeit- und Seminarbedingungen der Stiftung Lebenszentrum Adelshofen

1. Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für alle Freizeiten und Seminare der Stiftung Lebenszentrum Adelshofen, Wartbergstraße 13, 75031 Eppingen, Träger des Geistlichen Zentrums Adelshofen und des Theologischen Seminars Adelshofen (im Folgenden „wir“). Vertreten durch Sr. Martina Luschnat und Dr. Jürgen Schulz, , Telefon +49 (0) 7262 608 0.
Soweit eine Veranstaltung eine Pauschalreise im Sinne von § 651a BGB ist, gelten zusätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Pauschalreiserecht. Abweichende Angaben in der Ausschreibung einer Veranstaltung gehen diesen Bedingungen vor.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung erfolgt über unser Formular. Mit der Anmeldung bietest du uns verbindlich den Abschluss eines Vertrags auf Grundlage der Ausschreibung und dieser Bedingungen an.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Anmeldebestätigung bei dir zustande, in der Regel per E-Mail.
  3. Mit der Anmeldebestätigung erhältst du die Anzahlungsrechnung.

3. Anzahlung, Restzahlung, Insolvenzsicherung

  1. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und der Anzahlungsrechnung zahlst du innerhalb von 14 Tagen die angegebene Anzahlung.
  2. Die Anzahlung wird voll auf den Gesamtpreis angerechnet. Sie ist keine zusätzliche Gebühr. Ob und in welcher Höhe du bei einem Rücktritt zahlen musst, richtet sich allein nach Abschnitt 6.
  3. Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, setzen wir dir eine Nachfrist von 7 Tagen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben. Ansprüche nach Abschnitt 6 bleiben unberührt.
  4. Wird eine Veranstaltung von uns abgesagt, erstatten wir die Anzahlung vollständig.
  5. Die Rechnung über die Restzahlung senden wir mit den weiteren Informationen ca. 2 Wochen vor Beginn. Sie ist bis zur Anreise zu zahlen.
  6. Bei Pauschalreisen ist das Insolvenzrisiko über R+V Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden abgesichert.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

  1. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und der Anmeldebestätigung. Enthalten sind Unterkunft und Verpflegung (soweit nicht anders angegeben) und das Programm gemäß Beschreibung.
  2. Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen ändern, bestätigen wir in Textform.
  3. Wir dürfen vor Beginn Leistungen geringfügig ändern, wenn die Änderung nicht erheblich ist und wir dich klar und verständlich informieren. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kannst du nach den gesetzlichen Vorschriften innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist zurücktreten oder an einer Ersatzveranstaltung teilnehmen.

5. Höhere Gewalt

  1. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen können du und wir nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 651h Abs. 3 und 4 BGB) vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entsteht für dich keine Entschädigungspflicht. Wir erstatten die geleisteten Zahlungen unverzüglich.

6. Rücktritt deinerseits, Stornokosten

  1. Du kannst jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen die Textform (E-Mail oder Brief) an oder Stiftung Lebenszentrum Adelshofen, Wartbergstraße 13, 75031 Eppingen. Maßgeblich ist der Eingang bei uns.
  2. Bei Rücktritt oder Nichtantritt verlieren wir den Anspruch auf den Gesamtpreis. Wir können aber eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1 BGB). Wir pauschalisieren sie nach dem Zeitpunkt des Eingangs deiner Erklärung und berücksichtigen dabei ersparte Aufwendungen und die Möglichkeit, den Platz anderweitig zu vergeben:
Zugang der Rücktrittserklärung Entschädigung
bis 31 Tage vor Beginn 50 € pro Person (höchstens 50 % des Gesamtpreises)
30 bis 15 Tage vor Beginn 40 % des Gesamtpreises
14 bis 7 Tage vor Beginn 60 % des Gesamtpreises
6 bis 1 Tag vor Beginn 80 % des Gesamtpreises
am Tag des Beginns oder bei Nichterscheinen 90 % des Gesamtpreises
  1. Bereits geleistete Zahlungen, auch die Anzahlung, werden auf die Entschädigung angerechnet.
  2. Dir bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dann schuldest du nur den geringeren Betrag.
  3. Bei späterem Antritt oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Ersparte Aufwendungen, die wir tatsächlich erzielen, erstatten wir dir.
  4. Für die Berechnung der Tage zählt der Tag des Beginns nicht mit.
  5. Du kannst die Entschädigung vermeiden, indem du eine Ersatzperson stellst (Abschnitt 7).

7. Ersatzteilnehmer

Du kannst verlangen, dass statt deiner eine andere Person am Vertrag teilnimmt (§ 651e BGB). Die Erklärung gilt als rechtzeitig, wenn sie uns in Textform spätestens 7 Tage vor Beginn zugeht. Wir können widersprechen, wenn die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, etwa Altersgrenzen. Ersatzperson und du haften gemeinsam für den Restpreis und für Mehrkosten, die durch den Wechsel tatsächlich entstehen.

8. Minderjährige Teilnehmende

  1. Personen unter 18 Jahren werden von einem Sorgeberechtigten angemeldet.
  2. Minderjährige Teilnehmende befolgen die Anweisungen der Leitungsperson/en.
  3. Bei groben Verstößen oder Gefährdung anderer können wir Teilnehmende ausschließen. Die Sorgeberechtigten holen die Person dann ab oder organisieren die Rückreise. Die Kosten für Hin- und Rückfahrt einer Begleitperson und für die Fahrt der teilnehmenden Person tragen die Sorgeberechtigten. Ein Anspruch auf Erstattung des Preises besteht nicht, wir rechnen ersparte Aufwendungen an.
  4. Die Sorgeberechtigten sind während der Veranstaltung erreichbar und geben gesundheitlich relevante Angaben (z. B. Allergien, Medikamente) im Anmeldebogen an.

9. Mängelanzeige, Haftung, Versicherung

  1. Mängel zeigst du unverzüglich der Freizeitleitung an und gibst uns eine angemessene Frist zur Abhilfe. Ansprüche wegen Mängeln machst du nach den gesetzlichen Vorschriften geltend.
  2. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
  3. Programmangebote, etwa Sport und Spiele, nimmst du eigenverantwortlich wahr. Für Wertgegenstände und Garderobe haften wir nur im gesetzlichen Rahmen.
  4. Wir empfehlen eine Reiserücktritts- und eine Reisekrankenversicherung.

10. Datenschutz

Wir verarbeiten deine Daten, um den Vertrag durchzuführen. Gesundheitsangaben verarbeiten wir nur mit deiner Einwilligung oder soweit das Gesetz es erlaubt. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung unter lza.de/datenschutzerklaerung.

11. Finanzielle Unterstützung

Wir möchten nicht, dass jemand aus finanziellen Gründen auf die Teilnahme an unseren Seminaren und Freizeiten verzichten muss. Deshalb kannst du auf Anfrage eine finanzielle Unterstützung erhalten.

  1. Bitte wende dich dafür möglichst vor der Anmeldung, spätestens bis zum Ende der Anzahlungsfrist, an Daniela Marx, , +49 (0) 7262 608-0.
  2. Wir behandeln deine Anfrage vertraulich und verwenden deine Angaben nur für die Entscheidung über die Unterstützung (siehe Abschnitt 10).
  3. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Wir entscheiden im Einzelfall und im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  4. Eine Anfrage hat keinen Einfluss auf die Fristen und Pflichten nach den Abschnitten 3 und 6, solange wir nichts anderes in Textform bestätigt haben.

12. Christliche Gemeinschaft
Unsere Angebote finden im Rahmen einer christlichen Lebensgemeinschaft statt. Dazu gehören gemeinsame Zeiten wie Andachten und Gebet. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Stand: 22.10.2026. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, gilt die bisherige Fassung (Stand 23.08.2024).